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Gebäude-Energieberatung WendlandtSie sind bei Energieberatung Wendlandt gelandet. Dipl.-Ing. Kai-Uwe Wendlandt und seine Team sind jederzeit für Sie da. Ob Sie für Ihr gewerbliches Objekt einen Energieausweis benötigen, eine Energieberatung nach den Kriterien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder ein Energieaudit in Anspruch nehmen wollen – mit uns sind Sie an der richtigen Adresse. Und wenn Sie für ein Wohngebäude einen Energieausweis benötigen oder nur eine kurze Energiebewertung – rufen Sie uns an. Wir machen das seit Jahrzehnten. Gut und professionell.

Energieberatung für gewerbliche Gebäude

Kleine und mittlere Unternehmen

Große Unternehmen

Die Energieberatung im Mittelstand ist ein effektives Instrument um Ihre Kosten zu senken. Entspricht Ihr Unternehmen der KMU-Definition (werden weniger als 250 Personen beschäftigt und unterschreitet der Jahresumsatz 50 Mio. Euro und die Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro, gilt das Unternehmen als KMU), so kann eine Energieberatung über das Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit bis zu 80 Prozent der Kosten gefördert werden.

Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden. Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden. Wir sind selbstverständlich beim Bafa als anerkannter Energieberater gelistet. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für eine Energieberatung im Mittelstand. Sprechen Sie uns bitte an.

Das EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247/DIN EN ISO 50001 durchzuführen. Werden mindestens 250 Personen beschäftigt oder übersteigt der Jahresumsatz 50 Mio. Euro oder die Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro, gilt das Unternehmen als Nicht-KMU und unterliegt der Auditpflicht. Unternehmen sind von der Pflicht freigestellt, wenn sie zum oben genannten Zeitpunkt ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben. Ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247 kann von uns durchgeführt werden. Für ein persönliches Gespräch, weitere Informationen, das Energieaudit und/oder die Einführung des Energiemanagements stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie an.

Wohngebäude

Sie beschäftigen sich zum ersten Mal mit dem Thema »Energieausweis«? Dann möchten wir Ihnen erst einmal den Unterschied zwischen »Verbrauchsausweis« und »Bedarfsausweis« erklären. Er kann für Sie von erheblicher Bedeutung sein – wenn Sie nicht in Besitz eines Gebäudes sind, dass unter Denkmalschutz steht. Diese brauchen weder den einen noch den anderen.

Der Verbrauchsausweis – oft auch als »Verbrauchsorientierter Energieausweis« bezeichnet – gibt keine ausreichende Auskunft über die energetische Qualität Ihrer Immobilie. Soll heißen: Der Verbrauchsausweise gibt lediglich einen Hinweis auf die voraussichtlichen Energiekosten entsprechend der Gewohnheiten der Bewohner/innen. Dieser Ausweis ist die preiswerte Variante. Berechnungsgrundlage für den Verbrauchsausweis ist der Heiz-Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre.

Der Bedarfsausweis kostet Sie mehr und ist bei Neubauten grundsätzlich verpflichtend. Eine grundlegende Analyse der Immobilie oder der Wohnung bildet die Grundlage der Berechnung. Wir begutachten Ihre Immobilie und bewerten sowohl Bausubstanz als auch beispielsweise Heizungs- und Lüftungsanlage/n. Ebenso spielt die Frage nach der Außendämmung oder die Qualität der Fenster eine große Rolle.

Seit Inkrafttreten der »Energieeinsparverordnung« 2009 ist bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie also die Vorlage eines gültigen Energieausweises Pflicht.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann wahlweise für Gebäude mit Bauantrag nach dem 1. November 1977 oder für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten ausgestellt werden. Alle anderen Gebäude benötigen einen bedarfsorientierten Energieausweis. Mit der EnEV 2013/2014 bzw. dem seit 1.11.2020 gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind in Immobilienanzeigen der Energiekennwert und weitere Details anzugeben. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld belegt werden.

Lesart: Pro Jahr werden 290,2 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter verbraucht.

Bedarfsausweis für gewerbliche Gebäude

Analog zu den Wohngebäuden, berücksichtigt der Bedarfsausweis alle Außenbauteile der Gebäudehüllfläche, berechnet die Wärmeverluste durch diese und bewertet die vorhandene Anlagentechnik. Diese Berechnungen erfolgen ebenfalls computergestützt, jedoch nach der DIN 18599. Diese DIN-Norm beschreibt sehr viel detaillierter die Anlagentechnik der Gebäudeausrüstungen. Diese befasst sich mit der Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung (Energiebilanz) von Gebäuden.

Verbrauchsausweis für gewerbliche Gebäude

Im Gegensatz zu den Wohngebäuden darf für alle gewerblichen Immobilien ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden. Für die Berechnung eines solchen Energieausweises sind jedoch im Gegensatz zum Wohngebäude nicht nur die Heizkosten der letzten drei Jahre erforderlich, sondern auch die Stromverbräuche der letzten drei Jahre. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass zur Bewertung von gewerblichen Immobilien auch Beleuchtung, Lüftung etc. berücksichtigt werden.

Gebäudeenergiegesetz

GebäudeenergiegesetzDas Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz und gilt ab dem 1. November 2020. Es führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Das GEG steht in Zusammenhang mit der EU-Gebäuderichtlinie, nach welcher neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand ab 2019 und alle neuen Gebäude ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden müssen.

Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Der öffentlichen Hand soll dabei eine Vorbildfunktion zukommen.